Abgeschickt von trauriger hundebesitzer am 29 Juni, 2008 um 19:15:43:
bitte beachten sie:
ihre private hundehaftpflicht haftet nicht, wenn sie ihr tier entgeltlich anderweitig beaufsichtigen lassen! fragen sie daher jeden anbieter von tierdienstleistungen nach seiner haftpflicht.
ihre private hundehaftpflicht nimmt sie in regress bei grober fahrlässigkeit. diese liegt je nach gericht auch vor, wenn sie ein zu junges kind oder ein unerfahrenes kind oder ein zu schwaches kind mit dem ausführen des eigenen oder fremden hundes beauftragen!
das heißt:
SCHWARZARBEIT UND UNVERSICHERTE TASCHENGELDJOBS KOMMEN DEN HUNDEHALTERN TEUER ZU STEHEN, WENN ETWAS VORFÄLLT!